Eine Gratiszahnspange erhalten

Zahlreiche Menschen benötigen im Laufe ihres Lebens mindestens einmal eine Zahnspange. Dies ist jedoch eine kostspielige Anschaffung, welche meist vom Patienten selbstständig getragen werden muss. Während in Deutschland Zahnspangen noch aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, existiert in Österreich seit Jahren die sogenannte Gratiszahnspange. Um diese zu erhalten, müssen die Patienten allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für eine Gratiszahnspange  

In Österreich besitzt inzwischen jeder Patient bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Möglichkeit eine kostenlose Zahnspange zu beantragen. Der Erhalt der Zahnspange, für welche der Patient keine Kosten trägt, ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wie zuvor erwähnt, können nur Patienten, welche bei Beginn der Behandlung, somit beim Einsetzen der Zahnspange, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben eine kostenlose Zahnspange bekommen. Die Behandlung kann allerdings über das 18. Lebensjahr hinausgehen. Zudem muss der behandelnde Zahnarzt bzw. die behandelte Zahnärztin ein Vertragspartner für die Kieferorthopädie sein. Zahnärzte, welche dies nicht sind, sind nicht berechtigt kostenlose Zahnspangen einzusetzen. Ebenfalls muss die Zahnspange äußerst dringlich sein. Dieser Fall tritt ein, wenn die Zähne massive Fehlstellungen aufweisen. Massive Fehlstellungen sind ITON 4 oder 5 und somit erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellungen, welche das Tragen einer Zahnspange notwendig machen. Außerdem werden keine kosmetischen Zahnspangen verwendet. Möchte der Patient beispielsweise weiße Brackets tragen, muss er sie selbst bezahlen.  

Beratung beim Facharzt notwendig  

Bevor die Zahnbehandlung mit einer Gratiszahnspange erfolgt, beispielsweise bei Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig, müssen die Patienten eine Beratung mit dem behandelten Facharzt durchführen. Jeder Zahnarzt bzw. jede Zahnärztin ist berechtigt ein solches kieferorthopädisches Beratungsgespräch abzuhalten. Pro Patient beschränkt sich der Erhalt der kostenlosen Zahnspange allerdings auf eine einmalige Behandlung. Werden mehrere Zahnspangen benötigt, obwohl der Patient noch jünger als 18 Jahre ist, müssen diese ebenso eigenständig finanziert werden. Der Vertragskieferorthopäde bzw. die Vertragskieferorthopädin beurteilt letztendlich im Zuge des Gesprächs, ob eine Zahnspange für den Patienten notwendig ist. Die Behandlung der Zahn- oder Kieferfehlstellung beginnt immer mit dem Einsetzen der Zahnspange. Das Beratungsgespräch mit gegebenenfalls anderen Untersuchungen, unter anderem einem Röntgenbild, hilft lediglich der Diagnose und den nachfolgenden Schritten.

Gratiszahnspange auch bei bestehender Behandlung

Trägt der Patient bereits eine Zahnspange, welche er selbstständig bezahlt hat, erfüllt er allerdings zugleich die Voraussetzungen für eine Gratiszahnspange, kann ein Wechsel zu dieser erfolgen. Hierzu müssen Patient wie behandelnder Arzt die Voraussetzungen für den Wechsel erfüllen. Der Arzt muss die entsprechende Ausbildung besitzen, der Patient hingegen eine Zahnfehlstellung mit Stufe IOTN 4 oder 5 vorweisen. Zahnspangen, welche durch Zahnfehlstellungen mit einer niedrigeren Stufe eingesetzt wurden, müssen weiterhin eigenständig finanziert werden. Die kostenlose Zahnspange ist dabei immer bewilligungsfrei, sofern sie der Korrektur von erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen dient. Der Grad der Fehlstellung ermittelt der behandelnde Arzt im Zuge des Beratungsgesprächs sowie der Voruntersuchungen.

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