Gesunde Zähne

Es ist nicht nur die hektische und betriebsame Weihnachtszeit, die so manchen Erwachsenen auf den Blick im Kalender hektisch durch die Gegend laufen lässt. Vielmehr ist es oft der zweite Blick ins Bonusheft des Zahnarztes, der einen zur inneren Unruhe treibt. Befindet sich nämlich im Dezember dort noch kein Stempel für das laufende Jahr, so ist Eile geboten. Der jährliche Zahnarzttermin ist mehr oder weniger Pflicht für die gute Versorgung unserer Zähne. Wer von dem Bonusheft nun das erste Mal hört, der sollte einmal in sich gehen. Das Bonusheft welches den regelmäßigen Zahnarztbesuch dokumentiert gibt es schon seit 1989. Es wurde im Zuge des Gesundheitsreform-Gesetzes geschaffen und ist im Grunde, bares Geld wert.   

Vorsorge statt hohe Kosten

Natürlich ist der prophylaktische Zahnarztbesuch allein schon aus medizinischer Sicht wichtig. Sollte der Arzt bei einer dieser Routine Kontrollen jedoch eine größere Baustelle im Mund des Patienten finden, so können die Kosten schnell ins unermessliche steigen. Legt man aber ein durchgängig geführtes Bonusheft vor, erlangt man das Recht auf Zuschüsse. Weist man einen jährlichen Zahnarztbesuch in den letzten fünf Jahren nach, so erhält man einen Zuschuss zum kassenärztlichen Festzuschuss von 20%. Kann man die letzten 10Jahre beweisen, dass man regelmäßig beim Zahnarzt war, so steigt dieser Anteil sogar auf 30%. Im Grunde daher, bares Geld.   

Bonusheft für Groß und Klein

Übrigens gilt diese Bonusregelung für alle, ab dem 18.Lebensjahr. Ob selbst versichert oder innerhalb der Familienversicherung. Kindern ab dem 6.Lebensjahr wird eine sogenannte Individualprophylaxe nahe gelegt. Diese sieht einen zweimaligen Besuch beim Zahnarzt, bei beispielweise Klara Dragicevic, innerhalb eines Jahres vor und wird durch den Arzt ebenfalls im Bonusheft vermerkt und abgestempelt.  

Auf den letzten Drücker

Einige Zahnarztpraxen stellen sich inzwischen genau auf diese Nachzügler ein und halten Termine für „fast zu spät Kommer" im Dezember frei. Dennoch sollte man wissen, dass nur wenige Zahnarztpraxen zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet haben. In den anderen Praxen werden natürlich erst einmal diejenigen behandelt, die über Weihnachten ihren Zähnen zu viel zugemutet haben. Sprich, die Patienten mit Zahnschmerzen. Natürlich ist der Patient/Kunde König, aber insgeheim sollte auch jedem bewusst sein, dass sich nicht nur das Jahr dem Ende neigt. Sondern somit auch das Quartal. Die Quartalsabrechnung steht also auf dem Programm und mit ihr, für die Zahnmedizinischen Fachangestellten in jeder Praxis, auch ein erhöhter Mehraufwand und Stress. Ist es da nicht ratsam sich bereits eher mit dem prophylaktischen Zahnarztbesuch zu beschäftigen? Viele Patienten nutzen auch die sogenannte Recall Möglichkeit. Die Praxis meldet sich einmal im Jahr, unaufgefordert und weist sie auf die Prophylaxe hin. Ein lieber Service , der sicherlich beiden Seiten hilft. Dem Patienten, weil er an seinen jährlichen Zahnarztbesuch denkt und dem Arzt mit seinem Team, weil die Organisation innerhalb einer Praxis besser läuft.   

Fazit

Wie man es auch handhabt. Zähne sind ein Stück Lebensqualität und das Bonusheft ist von Seiten des Gesetzgebers kein „Gängeln" gegenüber dem Patienten. Vielmehr sollte jeder es als Vorsorge und Unterstützung ansehen, für gesunde Zähne, ein volles Portemonnaie und Spaß am Leben!

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